Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote - sind auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Die Preise für die Montage gelten für den normalen Arbeitsaufwand. Aufwendungen für zusätzliche Nebenarbeiten werden gesondert berechnet. Nebenarbeiten sind alle Arbeiten, die nicht unmittelbar mit dem Aufsetzen unserer Produkte in Zusammenhang stehen, z.B. die Herstellung des Unterbaus, die Erstellung der Frischluftzuleitung, die Herrichtung der Stellwände, das Anlegen von Wanddurchbrüchen, sowie bei Fertighäusern und Fachwerkhäusern das Erstellen der Brandschutzwände. Für die Richtigkeit der vom Kunden erteilten Angaben, vorgelegten Baupläne, Grundrisse oder sonstige Zeichnungen hat Dieser einzustehen. Sollte sich bei der Montage herausstellen, dass die Angaben, Grundrisse, Baupläne oder Zeichnungen Fehler enthalten, gehen die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Dauer der vom Käufer im Falle unseres Verzuges gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 5 Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns beginnt.
Ist der Gegenstand einer Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihm die zugesagten Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern wir nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder Leistung. Wird Kulanzhilfe gewährt ist diese Hilfe als Hilfe ohne Eingeständnis einer Rechtspflicht anzusehen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handhabung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
Für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsachlichen Schadenersatz geltend zu machen, 40% des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer als Schadenersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schadenersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Materials, Handmuster oder Abschläge von Platten o.ä. können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials in sich vereinigen. Sie gelten daher als Durchschnittsprobe. Mit Rücksicht auf Schwankungen, denen das Material als Naturprodukt unterliegt, kann genaue Mustertreue nicht gewährleistet werden. Werden Naturprodukte wie z.B. Holzbalken, Natursteine, keramische Ware, Schamotte oder Specksteine u.ä. verarbeitet, sind aus der Eigenschaft dieser Materialien entstehenden Einflüsse wie Farbabweichungen sowie Schwundrisse usw., vom Käufer zu vertreten. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar. Gleiches gilt für Strukturputze, bei denen eine Rissbildung nicht vermeidbar ist.
Bei Feuerstätten die in das Ausland exportiert werden entfällt jegliche Garantie und Gewährleistung.
Grundsätzlich ist der Hersteller der Feuerstätten für Garantie, Gewährleistung und eventuelle Reparatur verantwortlich.
Keine Haftung wird vom Verkäufer für eventuelle andere Einflüsse übernommen, die aus zu kleinem oder zu großen Schornsteinquerschnitt, ungünstigen Abzugsverhältnissen, Fallwinden usw. entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer vor Vertragsabschluß darauf hingewiesen hat. Malerarbeiten sowie Anstriche an den Schürzen und Sockeln werden vom Käufer übernommen. Nach Beendigung unserer Arbeiten ist die Abnahme ebenso erfolgt, wie durch die Inanspruchnahme des Werkes. Bei Kachelöfen können bezüglich Kacheln Farbunterschiede in der Glasur auftreten, auch sind durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln somit auch der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln und somit kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung. Der Aufbau erfolgt nach überlassenen Zeichnungen, wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen.
Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Errichtung oder Änderung der Feuerungsanlage notwendigen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Die Kosten dazu übernimmt der Käufer. Der Käufer sorgt dafür, dass die Baustelle gut zugänglich ist und ein Aufbau ohne Behinderung möglich ist. Hierzu gehören die Verständigung der Mieter, das Freihalten des benötigten Arbeitsraumes, die Bereitstellung von Stellplätzen für LKW und Platz für die Lagerung von Materialien sowie kostenloser Strom - und Wasseranschluss . Wahrend der Frostperiode muss die Baustelle gut beheizt sein. Die Baustelle muss so hergerichtet sein, dass unser Produkt bei Montagebeginn auf einem festen Untergrund, z.B. Beton oder Verbundestrich - in fertiger Höhe - montiert werden kann. Die erforderlichen statischen Berechnungen und Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeiten der Decken sowie für Mauerdurchbrüche, sind vom Käufer vor Montagebeginn zu treffen. Alle erforderlichen Genehmigungen und Berechnungen sind vom Käufer auf seine Kosten zu beschaffen und uns vor Montagebeginn unaufgefordert vorzulegen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Ankunft der Monteure und nach Fertigstellung der Arbeiten hinsichtlich des Aufbaus und der Abnahme eine weisungsberechtigte Person anwesend ist. Ist der Käufer oder eine weisungs- und erklärungsberechtigte Person nicht anwesend, gilt die Abnahme des Gewerkes als unwiderruflich erteilt. Nach Erstellung des Gewerkes sind Reklamationen bezüglich Form und Gestaltung ausgeschlossen.
Bei Schornsteinbauarbeiten mit Stahl- oder Edelstahlprodukten hat der Auftraggeber für anschließende Blitzschutzsicherungen Sorge zu tragen.
Kalkhaltiges Trinkwasser bedarf bei jeder Art von Wassererwärmung und somit auch bei Solaranlagen besonderer Aufmerksamkeit. In jedem Fall müssen vom Bauherrn Vorkehrungen für einen zuverlässigen und wartungsarmen Betrieb getroffen werden. Neben Spülhähnen am Wärmespeicher wird für hartes Wasser eine Wasserbehandlung empfohlen, um die Auswirkungen von Kalkablagerungen und die Anzahl der eventuell notwendigen Reinigungsvorgänge zu verringern. Die Wasserhärte lässt sich beim regionalen Wasserversorger in Erfahrung bringen.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die aus jedem Rechtsgrund und gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Produkte erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf unsere Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Die vereinbarte Vorauszahlung von der Hälfte des Kaufpreises ist innerhalb 5 Tagen nach der Auftragserteilung ohne Anforderung zinslos zur Zahlung fällig. Der Rest ist nach Fertigstellung unserer Leistungen bzw. Auslieferung unserer Ware direkt fällig. Verzögert sich unsere Lieferung aus Gründen die der Käufer zu vertreten hat, werden weitere 20 Prozent des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Dauert die vom Käufer zu vertretene Verzögerung mehr als 6 Monate, wird auch der Kaufrestpreis zur Zahlung fällig. Die Regelung unter Abschnitt 7 dieser Bedingungen bleibt in diesem Fall unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufvertragen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Für Montageleistungen gelten die VOB (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) Teil B, soweit sie nicht durch abweichende ausdrückliche Vereinbarungen oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert sind.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Haftungsausschluss
Verweise und Links
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